Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Allgemeines
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruches durch uns bedarf.
2. Angebote, Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Ablehnung von Aufträgen behalten wir uns im Einzelfall vor. Falls Unklarheit über die Zahlungsfähigkeit des Käufers besteht, erfolgen Lieferungen gegen Vorkasse. Lieferung gilt als Annahme des Auftrages. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und richtige Selbbelieferung voraus. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Krieg, Rohstoffmangel, Energiemangel, Brand, Naturkatastrophen oder andere unverschuldete, erhebliche Betriebsstörungen, berechtigen uns, die Lieferung entsprechend der Dauer des Hindernisses aufzuschieben oder zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen. Unsere Lieferverpflichtung ist erfüllt, sobald die Ware unser Haus verlassen hat bzw. einem Spediteur, Frachtführer etc. übergeben worden ist oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt worden ist.
3. Preise und Zahlungen
Die Lieferung erfolgt zu den Bedingungen und Preisen, die am Tage der Absendung der Ware jeweils gültig sind.Die in der Preisliste genannten Notierungen verstehen sich ab Lager einschließlich unserer Standardverpackungen ohne Mehrwertsteuer. Für Geschäftskunden: Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Für Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Ein Skonto-Abzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Mahngebühr, sowie Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Kalendermonat zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Privatkunden: per Post- oder Bahnnachnahme
4. Gefahrenübergang
Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch wenn franko verkauft ist. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.
5. Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen von Menge, Beschaffenheit, Gewicht oder Berechnung der Ware sind unverzüglich spätestens inerhalb von 10 Tagen nach Empang der Sendung mitzuteilen. Als Bewertungskriterien für Beanstandungen gelten schriftlich zugesicherte Produktdaten.Leichte Abweichungen sind audgrund von Rohmaterialschwankungen möglich und nicht reklamationsfähig. Bei Qualitätsbeanstandungen stellt uns der Käufer für Prüfzwecke kurzfristig entsprechende Originalgebinde zur Verfügung. Für mit unserem Einverständnis zurückgegebene Ware können wir dem Käufer nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den gezahlten Kaufpreis erstatten. In den beiden Fälen sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Wir haften nicht, wenn die Ware durch den Käufer nach Auslieferung Änderung erfahren hat. Beratung in Wort und Schrift sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenständiger Prüfung der Produkte auf ihre Eignung.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsbedingung unser Eigentum. Sie darf im normalen Geschäftsverkehr verkauft werden, jedoch einem Dritten weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Im Falle der Weiterveräußerung gehen alle hieraus entstehenden Forderungen zur Sicherung ohne weiteres auf uns über. Kommt der Käufer seinen Verpflchtungen nicht nach, so sind wir zur Einbeziehung der auf uns übergegangenen Forderungen berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, einer Zwangsvollstreckung seitens Dritter in die Ware zu widersprechen und uns unverzüglich zu unterrichten.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Wien. Die Anwendung österreichischen Rechts gilt als vereinbart unabhängig davon, ob östereichische oder ausländische Gerichte oder ein Schiedsgericht zur Entscheidung angerufen werden.
8. Sonstiges
Sind oder werden einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind ver- pflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2008